Gültige Beweise

Die Beweissicherung ist die exakte Dokumentation des Ist-Zustandes eines Gebäudes bzw. die Befundung von Bauschäden. Erst diese Bauzustandsfeststellung ermöglicht Ihnen, Schadensersatzforderungen nach Um- und Ausbauten oder im Zuge der Gewährleistung geltend zu machen.

Sämtliche Sachbestände müssen vollständig und detailliert erfasst werden, so dass sie beispielsweise im Rahmen eines Verfahrens nachvollzogen werden können. Die Beweissicherung muss objektiv erfolgen: Sowohl entlastende als auch belastende Sachbeweise sind zu sammeln bzw. zu dokumentieren.

Sachbeweise können zum Beispiel Fotografien, Videoaufzeichnungen und Schriftstücke, wie etwa Gutachten, sein.

Tätigkeiten im Vorfeld:

  • vorhandene Pläne und benötigte Unterlagen erheben
  • nötige Termine mit den betroffenen Parteien koordinieren

Aufnahme des Ausgangszustandes:

  • Fotodokumentation aller vorhandenen Bauschäden erstellen
  • eine lagemäßig zuordenbaren Darstellung der Schäden anfertigen
  • eine Beschreibung des Ist-Zustandes ausarbeiten

evtl. Aufnahme des Zustandes nach der Bautätigkeit:

  • eine weitere Bestandsaufnahme nach Beendigung der Bautätigkeiten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist anfertigen
  • einen Bericht über die Abweichungen zur Bestandsaufnahme vor Beginn der Bautätigkeiten erstellen
  • die durch die Bautätigkeit neu entstandenen Bauschäden bzw. die innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetretenen Mängel bewerten