Sind alle Umbauten bewilligt?

Nicht selten wird im Zuge einer Begehung (z. B. für ein Nutzwertgutachten) festgestellt, dass eine Wohnung oder beispielsweise ein Geschäftslokal nicht dem letztgültigen, bei der Baubehörde aufliegenden Konsensplan entspricht und daher auch nicht bewilligt ist.

Egal, ob es sich um den nicht bewilligten Einbau eines Badezimmers in einer Altbauwohnung oder um einen anders als ursprünglich eingereicht errichteten Dachgeschossbau handelt, es besteht die Gefahr, dass von der Baubehörde der Rückbau gefordert wird. Leider führt diese sogenannte Wiederherstellung des Konsenses meist zu finanziellen Konsequenzen bzw. Einbußen der Wohnqualität.

Wir unterstützen Sie auch in solchen Fällen gerne. Nutzen Sie unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet.