Fachkundig und verantwortungsvoll

Das Baukoordinationsgesetz (BauKG) sieht vor, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und dass gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen. Das bedeutet: Es sind ein „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“ (SiGe-Plan) und eine „Dokumentation für spätere Arbeiten“ zu erstellen.

Verantwortlich für die Baukoordination unter Einhaltung des Baukoordinationsgesetzes ist die Bauherrschaft selbst.

Baukoordination in Wien

Der Bauherr kann die Aufgaben, die das BauKG vorschreibt, entweder selbst übernehmen oder einen Planungs- und/oder Baukoordinator bestellen, der sich um die erforderlichen Maßnahmen des ArbeitnehmerInnenschutzes kümmert: Die Aufgaben können also einem Fachmann übertragen werden, der gewisse berufliche Voraussetzungen mitbringt.

Als Architekturbüro haben wir diese Qualifikationen und koordinieren gerne für Sie die Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten so wie es das Bauarbeitenkoordinationsgesetz vorsieht.

Wann wird das BauKG angewendet?

  • bei besonders gefährlichen Arbeiten
  • bei Baustellen mit mehr als 20 Arbeitnehmern und mehr als 30 Arbeitstagen
  • bei Baustellen mit mehr als 500 Personentagen

Eine Baustellenkoordination ist von Ihnen als Bauherrschaft oder der dafür beauftragten Projektleitung (gemäß BauKG) auch dann zu bestellen, wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig sind.

Bei größeren Bauvorhaben – auf denen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden, wenn die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt oder der Umfang 500 Personentage übersteigt – ist für das Arbeitsinspektorat eine Vorankündigung zu erstellen.

Mit einer professionellen Baukoordination profitieren Sie von einer höheren Qualität und besserer Termin- und Finanzplanung. Wir übernehmen die Baukoordination gerne für Sie und stellen sicher, dass Planung und Bauausführung optimal zusammenarbeiten.

Was das Baukoordinationsgesetz (BauKG) vorschreibt …

… und worum wir uns in Ihrem Auftrag gerne kümmern:

  • Beratung der ausführenden Unternehmen zu den Regelungen des SiGe-Plans, zur Ermittlung und Bewertung der Gefahren und der Festlegung von Schutzmaßnahmen
  • Koordination der ausführenden Unternehmen bei der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG, der konkreten Arbeitsschutzbestimmungen und der Sicherheitsmaßnahmen
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die ausführenden Unternehmen und Koordination der Aufsichtspersonen und deren Vertreter bei ihrer Aufsichtstätigkeit
  • Besichtigung der Baustelle in entsprechenden Intervallen
  • Die Baustellenkoordination achtet darauf, dass der SiGe-Plan angewendet und eingehalten wird.
  • Anpassung des SiGe-Plans und der Unterlagen unter Berücksichtigung des Fortschritts der Arbeiten und eingetretener Änderungen, falls dies zum Schutz der ArbeitnehmerInnen erforderlich ist
  • Bei Änderungen des SiGe-Plans und der Unterlagen ist die Baustellenkoordination verpflichtet, die Änderungen schriftlich festzuhalten und die Bauherrschaft/Projektleitung zu informieren.