Auch nach der Bauabnahme kann es vorkommen, dass noch Mängel behoben werden müssen. Jeder Mangel ist durch die Baufirma zu beheben. Kann der Mangel nicht behoben werde, ist auch eine Preisminderung möglich. Wir unterstützen Sie auch noch in der Phase der Mängelbehebung gerne.
Es wird zwischen folgenden Mängeln unterschieden:
- geringfügige Mängel
- unwesentliche Mängel
- wesentliche Mängel
Wann es sich um welchen Mangel handelt, ist in der ÖNORM nicht genau definiert. Hier ist jeder Fall einzeln zu analysieren und genau zu protokollieren.