Die Förderungsmöglichkeiten zur Sanierung von Wohnraum sind vielfältig und attraktiv. Lesen Sie hier gleich mehr über den Sanierungsscheck und die Thewosan-Förderung (thermisch-energetische Wohnhaussanierung) für Wien. Lassen Sie sich trotzdem gut beraten, bevor Sie konkrete Schritte setzen. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite!
Sanierungscheck
Die Förderung erfolgt über den Bund. Privatpersonen können um Zuschüsse ansuchen, wobei das zu sanierende Gebäude älter als 20 Jahre (Datum der Baubewilligung) sein muss. Beachten Sie, dass für die Beantragung des Sanierungschecks ein Energieausweis vor und nach Sanierung erforderlich ist.
Höhe der Förderung:
Die Förderung beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser:
- bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten bzw.
- maximal 6.000 Euro für die umfassende Sanierung nach klimaaktiv Standard
- maximal 5.000 Euro für die umfassende Sanierung nach gutem Standard
- maximal 4.000 Euro für die Teilsanierung 40 Prozent und
- maximal 3.000 Euro für die Einzelbaumaßnahme (verpflichtender Heizungstausch eines fossilen Heizungssystems)
- 5.000 Euro „Raus aus dem Öl-Bonus“ für den Ersatz des fossilen Heizungssystems (sofern eine umfassende Sanierung nach gutem Standard vorhanden ist oder gleichzeitig thermische Sanierungen durchgeführt werden)
Die Förderung beträgt für Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau:
- bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten bzw.
- maximal 3.000 Euro für die umfassende Sanierung nach klimaaktiv Standard
- 1.000 Euro „Raus aus dem Öl-Bonus“ für den Ersatz des fossilen Heizungssystems (sofern eine umfassende Sanierung nach gutem Standard vorhanden ist oder gleichzeitig thermische Sanierungen durchgeführt werden)
Der Sanierungsscheck richtet sich an folgende Zielgruppen:
- (Mit‐)Eigentümerinnen/(Mit‐)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen/Mieter eines Ein‐ oder Zweifamilienhauses
- Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer und Mieterinnen/Mieter von Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau
Förderungsfähige Kosten:
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für Material, die Montage sowie die Planung zusammen. Reine Materialkosten ohne Montagerechnung einer Professionistin/eines Professionisten können nicht gefördert werden.
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch von Fenstern und Außentüren
- Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner) auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme bzw. thermische Solaranlage
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier