Ohne Planung ist alles nichts

Grundlagenermittlung

Sie möchten in Wien bauen, sanieren oder renovieren? Dafür sind wir Ihre persönlichen ArchitektInnen und BauingenieurInnen.

Die Grundlagen Ihres Bauprojekts ermitteln wir in einem individuellen Beratungsgespräch. Dabei erkunden wir Ihre Wünsche und legen mit Ihnen gemeinsam Umfang und Ziel Ihres Bauvorhabens fest. Die Planungsaufgaben gehören da dazu: von der Entwurfsplanung über die Einreichplanung bis hin zur Ausführungsplanung bringen wir uns gerne in jeder Phase ein. Wir erörtern Leistungsbedarf und Kostenrahmen und besprechen, welche weiteren Beteiligten (Bauphysik, Statik, Vermessungstechnik, Baukoordination etc.) zu beauftragen sind.

Vorentwurf

In der Vorentwurfsplanung erarbeiten wir Planungskonzepte mit unterschiedlichen Lösungsansätzen. Wir visualisieren Ihr Bauvorhaben und zeigen Ihnen die baurechtlichen, gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge und Möglichkeiten auf. Im Anschluss kann eine erste Kostenschätzung erfolgen.

Entwurfsplanung

Wer sein Haus mit uns baut tritt mit der Entwurfsplanung in eine entscheidende Phase. Denn sobald Sie sich für einen Vorentwurf entschieden haben, beginnen wir aus den groben Skizzen, die unser Architekturbüro angefertigt hat, stufenweise eine zeichnerische Lösung zu erarbeiten. Schon in der Entwurfsplanung  werden die für den Bauablauf maßgeblichen Planungsschritte dargestellt.

Sie erhalten die Entwurfsplanung als Darstellung des konkreten Entwurfes mitsamt den Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100.

Bereits in der Phase der Entwurfsplanung beziehen wir andere Fachleute (Statiker, Bauphysiker, …) mit ein und verhandeln mit den Behörden über die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.

Zur Entwurfsplanung können wir nach Wünschen auch eine Kostenschätzung von Firmen einholen. Die ist Grundlage für den zukünftigen Kostenanschlag, dient aber auch einer ersten Kostenkontrolle. Wir kontrollieren damit die Kostenschätzung des Vorentwurfs, sofern dieser vorhanden ist. Als Bauherrschaft sollten auch Sie die Machbarkeit der Kosten prüfen – und dabei nicht vergessen, auch zulässige Überschreitungen und Nebenkosten mit einzukalkulieren.

Zum Schluss stellen wir Ihnen die Ergebnisse aus der Entwurfsplanung  zusammen: Prüfen Sie alles genau, denn mit der Freigabe der Entwurfsplanung genehmigen Sie, dass wir als Ihr Architekturbüro weitere Planungsschritte setzen, die auf diesen Plan aufbauen. An der Entwurfsplanung finden keine grundsätzlichen Änderungen mehr statt.

Einreichplanung

Ihr Bauvorhaben braucht einen Einreichplan? Sehr gerne, unsere ArchitektInnen erarbeiten für Sie die für die Behörde erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke.

Einreichplanungen dürfen in Österreich nur von ArchitektInnen oder BauingenieurInnen/BaumeisterInnen erstellt werden. Für ein Architekturbüro wie ATM ist die Einreichplanung von Bauvorhaben daher tägliches Geschäft: Gut so, denn ohne Einreichplan gibt es keine Baugenehmigung.

Die Einreichung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde ist einer der wesentlichsten Planungsschritte. Nach der Ideenfindung und Entwurfsplanung ist ein vollständiger Einreichplan sozusagen der erste offizielle Schritt in die Bautätigkeit.

Was der Einreichplan beinhalten muss, richtet sich nach der jeweiligen Bauvorschrift, beispielsweise der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Bebauungsbestimmungen wie die erlaubte Gebäudehöhe, bebaubare Fläche oder Abstände zu den Nachbargrundstücken unterscheiden sich oft von Gemeinde zu Gemeinde. Verlassen Sie sich auf uns: Als ArchitektInnen wissen wir über die lokalen Bauvorschriften Bescheid.

Wir erarbeiten im Rahmen der Einreichplanung nicht nur die Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100, Lageplan im Maßstab 1:500, Aufbauten). Wir kümmern uns auch um bauphysikalische Unterlagen, wie zum Beispiel den Energieausweis oder berechnen die erforderliche statische Vorbemessung. Unsere ArchitektInnen erledigen alles bei uns im Haus.

Wenn notwendig, kümmern wir uns nach der Einreichung bei den zuständigen Behörden auch darum, die Unterlagen zu vervollständigen oder anzupassen.

Die Einreichplanung dient als Grundlage für die Ausführungsplanung.

Ausführungsplanung

Ihr Bauprojekt braucht auch in der Phase der Ausführungsplanung eine individuelle und professionelle Betreuung: Die ArchitektInnen von ATM übernehmen gern die Ausführungsplanung für Sie –in diesem Planungsabschnitt überarbeiten wir den freigegebenen Entwurf in Hinblick auf seine Bauausführung.

Wir arbeiten beispielsweise Auflagen der Behörden ein, die sich im Zuge der Bewilligung ergeben haben. Oder die Erfordernisse, die bei der Planung der Haustechnik, der Statik usw. entstanden sind. In der Ausführungsplanung haben wir auch noch einmal die Möglichkeit, erforderliche Optimierungen vorzunehmen.

Im Zuge dieser Planungsphase werden also die Pläne erstellt, nach denen das Bauprojekt tatsächlich errichtet wird – es beginnt die Polier- und Detailplanung: Wir stellen die für die Ausführung der verschiedenen Gewerke notwendigen Polierpläne und Details zeichnerisch dar.

Die Leistungen eines Architekturbüros sind bei der Ausführungsplanung vielfältig: Wir besprechen zu diesem Zeitpunkt mit dem Bauherrn bereits Details zu Heizungs-, Elektrik- oder Sanitärfragen und erstellen die sogenannten Polierpläne inklusive Bemaßungen und detaillierten Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen. Es geht auch schon um Materialien und Oberflächenqualitäten.

Die Zeichnung des Polierplans erfolgt im Maßstab 1:50 und ist die Grundlage für die Planungsarbeiten der anderen Gewerke, die in der Ausführungsplanung bereits beratend eingebunden sind – beispielweise der HLS- (Heizung, Lüftung, Sanitär) oder Elektroplanung. Die Pläne enthalten außerdem alle erforderlichen Angaben zur Beschaffenheit und Qualität der Baumaterialien, Verarbeitungshinweise und Toleranzen.

Diese Genauigkeit ist die Basis für einen reibungslosen Bauablauf und wird auch gleich schlagend: Denn auf Basis des Polierplans wird der Rohbau erstellt. Gerne übernehmen wir auch die Koordination der Handwerker.

Künstlerische Oberleitung

Wir überwachen Entwurf und Gestaltung und klären letzte funktionelle sowie gestalterische Einzelheiten. Wir sind an Ihrer Seite von der Planung bis zur Schlussabnahme des Bauwerkes.

Technische Oberleitung

  • Wir führen die notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit der Bauherrschaft.
  • Wir erstellen einen Planungszeitplan und einen Grobzeitplan der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes.
  • Wir koordinieren und integrieren die Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligten.
  • Wir überprüfen die Werkzeichnungen der ausführenden Unternehmen, geben sie frei, und klären etwaige ergänzende konstruktive Einzelheiten.

Geschäftliche Oberleitung

  • Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Durchführung der Ausschreibung
  • Einholung der Angebote
  • Überprüfung und Bewertung der Angebote
  • klärende Gespräche mit den Bieterinnen und Bietern
  • Mitwirkung bei der Auftragserteilung
  • Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes
  • Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen auf Grundlage der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht
  • Kostenfeststellung (z. B. nach ÖNORM B 1801-1)