Grundlagenermittlung
Sie möchten in Wien bauen, sanieren oder renovieren? Dafür sind wir Ihre persönlichen ArchitektInnen und BauingenieurInnen.
Die Grundlagen Ihres Bauprojekts ermitteln wir in einem individuellen Beratungsgespräch. Dabei erkunden wir Ihre Wünsche und legen mit Ihnen gemeinsam Umfang und Ziel Ihres Bauvorhabens fest. Die Planungsaufgaben gehören da dazu: von der Entwurfsplanung über die Einreichplanung bis hin zur Ausführungsplanung bringen wir uns gerne in jeder Phase ein. Wir erörtern Leistungsbedarf und Kostenrahmen und besprechen, welche weiteren Beteiligten (Bauphysik, Statik, Vermessungstechnik, Baukoordination etc.) zu beauftragen sind.
Vorentwurf
In der Vorentwurfsplanung erarbeiten wir Planungskonzepte mit unterschiedlichen Lösungsansätzen. Wir visualisieren Ihr Bauvorhaben und zeigen Ihnen die baurechtlichen, gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge und Möglichkeiten auf. Im Anschluss kann eine erste Kostenschätzung erfolgen.
Entwurfsplanung
Wer sein Haus mit uns baut tritt mit der Entwurfsplanung in eine entscheidende Phase. Denn sobald Sie sich für einen Vorentwurf entschieden haben, beginnen wir aus den groben Skizzen, die unser Architekturbüro angefertigt hat, stufenweise eine zeichnerische Lösung zu erarbeiten. Schon in der Entwurfsplanung werden die für den Bauablauf maßgeblichen Planungsschritte dargestellt.
Sie erhalten die Entwurfsplanung als Darstellung des konkreten Entwurfes mitsamt den Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100.
Bereits in der Phase der Entwurfsplanung beziehen wir andere Fachleute (Statiker, Bauphysiker, …) mit ein und verhandeln mit den Behörden über die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.
Zur Entwurfsplanung können wir nach Wünschen auch eine Kostenschätzung von Firmen einholen. Die ist Grundlage für den zukünftigen Kostenanschlag, dient aber auch einer ersten Kostenkontrolle. Wir kontrollieren damit die Kostenschätzung des Vorentwurfs, sofern dieser vorhanden ist. Als Bauherrschaft sollten auch Sie die Machbarkeit der Kosten prüfen – und dabei nicht vergessen, auch zulässige Überschreitungen und Nebenkosten mit einzukalkulieren.
Zum Schluss stellen wir Ihnen die Ergebnisse aus der Entwurfsplanung zusammen: Prüfen Sie alles genau, denn mit der Freigabe der Entwurfsplanung genehmigen Sie, dass wir als Ihr Architekturbüro weitere Planungsschritte setzen, die auf diesen Plan aufbauen. An der Entwurfsplanung finden keine grundsätzlichen Änderungen mehr statt.
Einreichplanung
Ihr Bauvorhaben braucht einen Einreichplan? Sehr gerne, unsere ArchitektInnen erarbeiten für Sie die für die Behörde erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke.
Einreichplanungen dürfen in Österreich nur von ArchitektInnen oder BauingenieurInnen/BaumeisterInnen erstellt werden. Für ein Architekturbüro wie ATM ist die Einreichplanung von Bauvorhaben daher tägliches Geschäft: Gut so, denn ohne Einreichplan gibt es keine Baugenehmigung.
Die Einreichung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde ist einer der wesentlichsten Planungsschritte. Nach der Ideenfindung und Entwurfsplanung ist ein vollständiger Einreichplan sozusagen der erste offizielle Schritt in die Bautätigkeit.
Was der Einreichplan beinhalten muss, richtet sich nach der jeweiligen Bauvorschrift, beispielsweise der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Bebauungsbestimmungen wie die erlaubte Gebäudehöhe, bebaubare Fläche oder Abstände zu den Nachbargrundstücken unterscheiden sich oft von Gemeinde zu Gemeinde. Verlassen Sie sich auf uns: Als ArchitektInnen wissen wir über die lokalen Bauvorschriften Bescheid.
Wir erarbeiten im Rahmen der Einreichplanung nicht nur die Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100, Lageplan im Maßstab 1:500, Aufbauten). Wir kümmern uns auch um bauphysikalische Unterlagen, wie zum Beispiel den Energieausweis oder berechnen die erforderliche statische Vorbemessung. Unsere ArchitektInnen erledigen alles bei uns im Haus.
Wenn notwendig, kümmern wir uns nach der Einreichung bei den zuständigen Behörden auch darum, die Unterlagen zu vervollständigen oder anzupassen.
Die Einreichplanung dient als Grundlage für die Ausführungsplanung.