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Brauchen Sie für Ihr Gebäude einen Energieausweis?
Ja, sofern Sie in Wien ein Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder bauen. Dann müssen Sie angeben können, welcher Energiebedarf zu erwarten ist – das gilt sowohl für Eigentümer als auch für Vermittler und Makler. Auch wer ein Haus inseriert, muss den Heizwärmebedarf und Energieeffizienzfaktor angeben können. Diese Informationen liefert der Energieausweis.
Was ist überhaupt ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden. Auch in Wien ist seit 01.12.2012 die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten verpflichtend: Sie benötigen für alle neuen Gebäude bereits beim behördlichen Bauverfahren, bei umfassender Sanierung sowie bei Zu- und Umbauten einen Energieausweis – er ist Bestandteil des Baubescheids.
Die Energieausweispflicht besteht bei:
- Neubauten
- umfassender Sanierung (Förderung)
- Zu- und Umbauten
- Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten
Keine Förderungen ohne Energieausweis
Der Nachweis über die Energieeffizienz von Gebäuden ist gesetzlich verpflichtend und die Vergabe einer Förderung an die Ausstellung eines Energieausweises gekoppelt. Wer in Wien ein Gebäude neu errichtet, braucht den Energieausweis, um überhaupt die Wohnbauförderungen in Anspruch nehmen zu können. Auch Fördergelder für thermische Sanierungen gibt es nur bei Vorlage eines Energieausweises.