Sie benötigen ein Nutzwertgutachten?
Als Architekten und Sachverständige erstellen wir – schwerpunktmäßig in Wien – Nutzwertgutachten für jede Projektgröße! Professionelle Beratung und präzise Umsetzung inklusive. Zu unseren Auftraggebern zählen Bauträger, Privatpersonen und Hausverwaltungen. Nutzen auch Sie unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung.
Wozu überhaupt ein Nutzwertgutachten/eine Parifizierung?
Damit Sie wissen, wie hoch Ihres Eigentumsanteil an der gesamten Liegenschaft und gleichzeitig, wie hoch der Anteil an den zu zahlenden gemeinsamen Aufwendungen ist. Auf dieser Basis erfolgt der Eintrag im Grundbuch.
Die Nutzwertberechnung (die Parifizierung) bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile einzelner Miteigentümerinnen und Miteigentümer (z. B. eines Wohnhauses) zueinander. Indem die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte verglichen werden, wird ein Berechnungsschlüssel festgelegt, der etwa dazu dient, Wohnungseigentum zu begründen oder auch den Betriebskostenanteil der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu ermitteln.
Wie berechnet sich der Nutzwert?
Für die Nutzwertfestsetzung wird jedes wohnungseigentumsfähige Objekt der Liegenschaft im Vergleich zu den übrigen Objekten bewertet und der Nutzwert jedes einzelnen Objektes anschließend zur Summe der Nutzwerte aller Wohnungseigentumsobjekte in Beziehung gesetzt.
Es ergibt sich eine Bruchzahl, die dem Verhältnis des Nutzwerts der konkreten Wohnung zum zusammengerechneten Nutzwert aller Wohnungseigentumsobjekte entspricht und den Eigentumsanteil dieses Wohnungseigentümers an der Liegenschaft ausdrückt. Mit diesem Anteil ist untrennbar das Wohnungseigentumsrecht (= Nutzungs- und Verfügungsrecht) an der Wohnung verbunden.
Grundlage für die Berechnung der Nutzwerte ist die Nutzfläche:
- Bodenfläche abzüglich der Wandstärken und Durchbrechungen (Türöffnungen)
- Loggien, Balkone oder Terrassen, die nur nach einer Seite hin offen sind, werden üblicherweise mit einem Viertel des Regelnutzwertes der Wohnung berücksichtigt.
- Treppen, offene Balkone und Terrassen sowie Keller- und Dachbodenräume werden in der Regel nicht berücksichtigt.