Viele Miethäuser in Wien entsprechen heute nicht mehr den Anforderungen an modernes Wohnen. Um auch in alten Bausubstanzen zeitgemäß leben zu können, müssen Wohnqualität und Wohnumfeld aufgewertet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden.

Die Stadt Wien fördert im Rahmen der Sockelsanierung die durchgreifende oder, wenn erforderlich, auch schrittweise Sanierung eines Gebäudes – bei aufrechten Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen. Lassen Sie kein Fördergeld liegen, wir begleiten Sie von den ersten Planungsschritten samt Förderungsantrag bis hin Fertigstellung Ihres Sanierungsprojekts.

Modernisieren mit der Sockelsanierung

Viele Wiener Gründerzeithäuser sind in einem schlechten Zustand und ihre Substandardwohnungen längst nicht mehr attraktiv für Mieter und Käufer. Durch die Sockelsanierung erfahren diese Häuser eine massive Aufwertung und bieten anschließend wieder ein attraktives Wohnerlebnis.

Was wird mit der Sockelsanierung gefördert?

Konkret geht es beispielsweise um den Austausch alter Fenster, den Einbau eines Aufzugs, neue Balkone, neue Außenanlagen, die Erneuerung der Fassade, usw. Oder auch um die Behebung von Schäden.

Die Maßnahmen steigern nicht nur den Wert der Immobilie massiv, sondern auch die Wohn- und Lebensqualität. Das Land Wien fördert viele dieser Maßnahmen, sofern eine Verbesserung von mindestens 20 % der Wohnnutzfläche im Bestand erfolgt:

  • notwendige Erhaltungsarbeiten an den allgemeinen Teilen des Hauses: an der Fassade, am Dach, am Kanal, …
  • hausseitige Verbesserungsarbeiten: Lifteinbau, Einbau von Abstellräumen, Waschküchen, Schallschutzfenstern, …
  • Optimierung und Standardanhebung leerstehender Wohnungen oder bewohnter Wohnungen im „Huckepackverfahren“
  • Adaptierung von Erdgeschoß- und Souterrainflächen zu Geschäftslokalen
  • Errichtung von Stellplätzen, zusätzlichen Freiflächen, Dachgärten, Dachgeschossausbau, Abbruch von Gebäudeteilen, …

Die Sockelsanierung kann auch mit thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden. Sie kann umfassend oder Schritt für Schritt erfolgen und wird für Gebäude gewährt, die bewohnt bzw. genutzt werden.

Kontaktieren Sie uns

Warum heißt es Sockelsanierung?

Die umfassende Renovierung legt den Grundstein – eben den Sockel – für eine Erneuerung allgemeiner Teile des Hauses und für die Anhebung des Wohnungsstandards.

Die Auflagen einer SOS-Förderung 

  • Ein Drittel der Wohnungen müssen vor Sanierung der Ausstattungskategorie D (Wasser oder WC oder beides außerhalb der Wohnung) oder C (Wasser und WC in der Wohnung, aber kein Bad und keine Heizung) zuzuordnen sein.
  • Zur Sanierung beantragte Wohnungen sind teilweise der Stadt Wien zur Vergabe anzubieten.
  • Auf Dauer der Förderung ist eine Vermietung nur nach dem Kostendeckungsprinzip („Mietzinsklausel“) zulässig.
  • Der Förderungsumfang reduziert sich, sobald Wohnungseigentum begründet wird.
  • Für aufgenommene Darlehen ist im Grundbuch ein Pfandrecht zugunsten des Landes Wien einzutragen, es besteht außerdem ein Veräußerungsverbot.

Die Bestimmungen sehen eine Förderungsgewährung von 15 Jahren vor.

Wie können Sie um die Sockelsanierung ansuchen?

Sie stellen Ihren Förderungsantrag beim Wohnfonds Wien, der Anlaufstelle für alle Hausbesitzenden und Hausverwaltungen, die Ihre Häuser sanieren wollen und dafür Fördermittel der Stadt Wien in Anspruch nehmen möchten. Dort wird er geprüft und anschließend der Wiener Landesregierung empfohlen wird. Für eine objektive Reihung bei der Vergabe der Förderung erfolgt die Bewertung der Ansuchen mit einem Punktesystems. Grundsätzlich kann man sagen: Mieterfreundliche Sanierungen werden rascher behandelt.

Beschleunigt behandelt werden auch Zwischennutzungswohnungen: Wohnungen, die für eine  Sockelsanierung  vorgesehen sind und deshalb längere Zeit leer stehen, können karitativen  Organisationen überlassen  werden – befristet bis zum Beginn der Bauarbeiten und maximal 3 Jahre lang. Adressen von anerkannten karitativen Organisationen gibt der Wohnfonds Wien auf Anfrage bekannt.

Sie brauchen für Ihr Ansuchen um eine Sockelsanierung:

  • einen aktuellen Grundbuchsauszug, der nicht älter als 3 Monate ist
  • sofern erforderlich: Vollmacht(en)
  • sofern vorhanden: Bestandspläne
  • Bauaufträge, § 18 MRG-Entscheidungen
  • ein Sanierungskonzept
Hier finden Sie weitere Beispiele von Sanierungen

Wir beraten Sie gerne!

Nutzen Sie unser Know-how und unsere Expertise: Wir kennen die Möglichkeiten, die Ansprechpartner und Informationswege – wir bieten Ihnen schon im Vorfeld Ihrer Förderansuchen unsere Beratung an. Kontaktieren Sie uns gerne, wir stehen Ihnen für detaillierte Auskünfte zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie gerne