Haben Sie gewusst, dass in der EU 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen auf Häuser und Gebäude entfallen? (Quelle: Europäische Kommission) Den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern ist daher ein Schwerpunkt von Klimaschutzpolitik und die thermische Sanierung wichtiger denn je. Sie wird vor allem in Wien, wo viele Altbauten einen hohen Energieverbrauch aufweisen, stark gefördert: Beispielsweise mit der THEWOSAN, der Förderung für eine thermisch-energetische Wohnhaussanierung, die beim Wohnfonds‐Wien beantragt werden kann.

Die THEWOSAN: Heizkosten senken, Wohnkomfort steigern

Die THEWOSAN ermöglicht die geförderte Sanierung von Althäusern und hat ein klares Ziel: Ein Gebäude thermisch so zu sanieren, dass sich der Heizwärmebedarf reduziert.

Oft lassen sich bis zu 80 % des erforderlichen Heizwärmebedarfs einsparen. Womit automatisch die CO2-Emissionen des Gebäudes, der Verbrauch fossiler Brennstoffe und die Betriebskosten sinken.  Wertvoller „Nebeneffekt“ für die Bewohner: gleichzeitig steigen Wohnkomfort und Behaglichkeit.

Eine erfolgreiche thermische Sanierung gelingt nur mit umfangreichen baulichen Maßnahmen an der Fassade bzw. der gesamten Gebäudehülle. Dazu zählen

  • Wärmedämmung der Außenbauteile,
  • die Erneuerung der Fenster und Außentüren,
  • die Beseitigung von Wärmebrücken sowie
  • Maßnahmen zur Erhöhung passiv-solarer Wärmegewinne .

Gefördert wird auch eine Umstellung der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage auf umweltfreundlichere Alternativen – allerdings nur bei gleichzeitiger Durchführung von baulichen Maßnahmen.

Lesen Sie hier mehr zur Zielsetzung, zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der THEWOSAN.

Wer kann die THEWOSAN beantragen?

Sowohl Alleineigentümer von Miethäusern (Zinshäusern, Mehrparteienhäusern) als auch Wohnungseigentumsgemeinschaften können die THEWOSAN beantragen. Die maximale Höhe des nichtrückzahlbaren Beitrages ist, je nach Förderstufe, mit bis zu 30 % der förderbaren Gesamtbaukosten begrenzt.

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Thermische Wohnhaussanierung ist teuer

Ungeachtet der Fördersummen, die genehmigt werden,  kostet eine thermisch-energetische Sanierung viel Geld. Informieren Sie sich daher gut, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Wir kümmern uns gerne im Vorfeld um eine Bauzustandsüberprüfung, eine Kostenschätzung für Ihr Sanierungskonzept, die Berechnung Ihres Heizwärmebedarfs vor und nach der Sanierung bzw. eine ausreichende Detailplanung. Damit Sie eine sachlich-fachliche Entscheidungsgrundlage haben, bevor Sie die Sanierungsmaßnahmen beschließen.

Die THEWOSAN hält 3 Fördermöglichkeiten bereit

Die Höhe der Förderung wird anhand der Nutzfläche und der erreichten Energiekennzahlen berechnet. Je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen hält die THEWOSAN folgende Fördermöglichkeiten für Sanierer bereit (Stand Mai 2021):

1. Umfassende THEWOSAN

Es gelten strengere Fördervoraussetzungen, dafür sind aber höhere Förderungen möglich. Das soll in Kombination für eine hohe Sanierungsqualität sorgen.

  • Mindestens drei Teile der Gebäudehülle oder Haustechnik werden gleichzeitig erneuert: die Fenster, das Dach oder die oberste Geschoßdecke, die Fassade, die Kellerdecke, das Heizsystem bzw. die Warmwasseraufbereitung
  • Durch die Sanierung müssen pro m2 mindestens 20 kWh des jährlichen Heizwärmebedarfs eingespart werden.
  • Werden auch energetische Verbesserungsmaßnahmen gesetzt, muss der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) zusätzlich um mindestens 0,05 vermindert werden.

2. Deltaförderung

Wenn es – egal, ob aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen – nicht möglich ist, den erforderlichen Wärmeschutzstandard einer umfassenden THEWOSAN einzuhalten, kann eine Deltaförderung gewährt werden. Allerdings müssen auch dafür

  • mindestens 40 % des Heizwärmebedarfs eingespart werden sowie
  • diese Anforderungen an die U-Werte eingehalten werden:
    • Fenster und Fenstertüren in Wohngebäuden gegen Außenluft 1,00 W/m²K
    • Fensterglas (falls nur das Glas getauscht wird) 0,80 W/m²K
    • Wände gegen Außenluft 0,25 W/m²K
    • Decken gegen Außenluft und Dachräume (durchlüftet und
      ungedämmt) sowie über Durchfahrten und Dachschrägen
      gegen Außenluft 0,20 W/m²K
    • Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 0,35 W/m²K

Die Förderhöhe orientiert sich an der Reduktion des Heizwärmebedarfs.

3. Einzelbauteilsanierung  

Die Förderung wird dann gewährt werden, wenn

  • die oben angeführten Bauteilanforderungen eingehalten und
  • die Überlegungen für die schrittweise Gesamtsanierung des Gebäudes dargestellt werden.

Damit die Förderstufe ermittelt werden kann, müssen Sie ein thermisch-energetisches Sanierungskonzept samt Berechnung des Heizwärmebedarfs vor und nach Sanierung vorlegen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Hier finden Sie weitere Beispiele von Sanierungen

Ausnahme Denkmalschutz!

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, die in Schutzzonen liegen oder erhaltungswürdige, gegliederte Fassaden haben, müssen die Mindestanforderungen an den Wärmeschutzstandard gemäß der Sanierungsverordnung 2008 in der letztgültigen Fassung nicht einhalten.

Achtung: Fristen einhalten!

  • Sie müssen den Förderungsantrag vor Durchführung der Maßnahmen stellen.
  • Mit den Bauarbeiten ist innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung der Förderungszusicherung zu beginnen.
  • Die Bauarbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren fertiggestellt werden.

Nutzen Sie unsere Expertise!

Sie müssen sich nicht allein durch den Förderdschungel kämpfen, wir beraten und unterstützen Sie bei der Förderungseinreichung. Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen.

Wir unterstützen Sie gerne